*Wussten Sie schon, dass …*

… die Zustände im aktuellen Feuerwehrgerätehaus Büttelborn nicht mehr tragbar sind, weil wir in sehr beengten Verhältnissen agieren müssen.
Wartungen der Fahrzeuge oder Gerätschaften sind in der Fahrzeughalle so gut wie unmöglich.
Selbst das Ein- und Ausparken wird zur Zentimeter-Arbeit und auch das Aussteigen ist nicht immer einfach!

Wussten Sie auch, dass die Feuerwehr gemäß
§ 2 (2) Nr. 1 HBKG(Hessiches Brand- und Katastrophenschutzgesetz) i.V.m. § 3 (1) Nr. 1 HBKG eine Aufgabe (Pflicht) der Gemeinde ist und dass die Gemeinde „eine den örtlichen Erfordernissen
entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen
baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten
und zu unterhalten“ hat?!
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