*Wussten Sie schon, dass …*

… die Zustände im aktuellen Feuerwehrgerätehaus Büttelborn nicht mehr tragbar sind, weil Abflussrohre aus der Wohnung im ersten Stock undicht sind und Feuerwehrleute auf den Kopf gesch*** bekommen?!

Wussten Sie auch, dass die Feuerwehr gemäß
§ 2 (2) Nr. 1 HBKG(Hessiches Brand- und Katastrophenschutzgesetz) i.V.m. § 3 (1) Nr. 1 HBKG eine Aufgabe (Pflicht) der Gemeinde ist und dass die Gemeinde „eine den örtlichen Erfordernissen
entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen
baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten
und zu unterhalten“ hat?!
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