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Auch die Feuerwehr Büttelborn ist zum Katastrophenschutz (kurz: KatS) verpflichtet. Dieser Katastrophenschutz umfasst viele Bereiche und ist verschiedenen Behörden angegliedert. Wann es zu einem Einsatz im Rahmen einer „Katastrophe kommt, ist im „Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz“ (kurz: HBKG) und in der dazugehörigen „Katastrophenschutzkonzept“ des Hessischen Ministerium für Inneres und Sport (kurz: HMdIS).

Wir tragen als Feuerwehr Büttelborn gleich zwei Einheiten bei. Zum einen ist das der KatS-Löschzug, den jede Kommune zu stellen hat und zum anderen ist das eine Teileinheit der IuK-Gruppe.

Dazu bekommt die Gemeinde Büttelborn ein Fahrzeug vom HMdIS gestellt, um diese Aufgabe zu erfüllen. Dieses Fahrzeug ist der Gerätewagen – Information und Kommunikation (kurz: GW-IuK).

Die IuK-Gruppe in einem Übungseinstaz zusammen mit dem ELW2 des Landkreises Groß-Gerau.