*Wussten Sie schon, dass …*

… die Zustände im aktuellen Feuerwehrgerätehaus Büttelborn nicht mehr tragbar sind, weil wir KEINE Umkleideräume haben und uns im Einsatzfall gemeinsam VOR den Augen aller Passanten umziehen müssen. (Unisex versteht sich!)
Schweißt auf jeden Fall zusammen…. Ironie aus

Wussten Sie auch, dass die Feuerwehr gemäß
§ 2 (2) Nr. 1 HBKG(Hessiches Brand- und Katastrophenschutzgesetz) i.V.m. § 3 (1) Nr. 1 HBKG eine Aufgabe (Pflicht) der Gemeinde ist und dass die Gemeinde „eine den örtlichen Erfordernissen
entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen
baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten
und zu unterhalten“ hat?!
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