die Zustände im aktuellen Feuerwehrgerätehaus Büttelborn nicht mehr tragbar sind, weil wir nicht nur eine Unisex-Toilette, sondern auch Unisex-Duschen besitzen. Dieser Umstand stört uns aber gar nicht so, da diese sowieso nicht gehen und eine der DREI Duschen schon seit Jahren von der Putzfirma als Abstellplatz genutzt wird. Aber genau genommen, wer wollte dort schon duschen?! Selbst wenn man es könnte.
Es ist halt immer wieder schön, nach einem Brand, noch Tage später im eigenen Auto was von dem Brandgeruch zu haben…..🔥🌋🤢
Wussten Sie auch, dass die Feuerwehr gemäß
§ 2 (2) Nr. 1 HBKG(Hessiches Brand- und Katastrophenschutzgesetz) i.V.m. § 3 (1) Nr. 1 HBKG eine Aufgabe (Pflicht) der Gemeinde ist und dass die Gemeinde „eine den örtlichen Erfordernissen
entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen
baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten
und zu unterhalten“ hat?!
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