*Wussten Sie schon, dass …*

… die Zustände im aktuellen Feuerwehrgerätehaus Büttelborn nicht mehr tragbar sind, weil der Rahmen der Rauchschutztür Löcher hat und die Rauchschutztür nicht immer schließt oder öffnet, wenn sie es soll und somit schon einige Feuerwehrleute im Einsatzfall gegen diese Tür gelaufen sind. Diese ist im Übrigen nicht irgendeine Tür, diese ist die Tür zur Fahrzeughalle unserer Löschfahrzeuge!

Wussten Sie auch, dass die Feuerwehr gemäß
§ 2 (2) Nr. 1 HBKG(Hessiches Brand- und Katastrophenschutzgesetz) i.V.m. § 3 (1) Nr. 1 HBKG eine Aufgabe (Pflicht) der Gemeinde ist und dass die Gemeinde „eine den örtlichen Erfordernissen
entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen
baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten
und zu unterhalten“ hat?!
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