Atemschutzgeräteträger

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist eine der Ersten, die nach dem Grundlehrgang angestrebt wird. Für die klassische Arbeit der Feuerwehr, die Brandbekämpfung, ist das Tragen von Atemschutzgeräten für die Kameraden in der ersten Reihe unabdinglich. Auch bei Einsätzen bei denen mit Atemgifte zu rechnen ist, müssen Atemschutzgeräteträger bereitgestellt werden.
Vor die Ausbildung sind aber mehrere Hürden gestellt. Zum einen muss der Teilnehmer das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum anderen muss er die ärztliche Untersuchung nach G26.3 bestehen. Dies ist mittlerweile die größte Hürde geworden. Haupt Schwerpunkt, neben einem Rundumcheck, ist das Belastung-EKG. Hier kommen auch junge Kameraden an ihre körperlichen Grenzen. Sollten diese erreicht oder sogar überschritten werden, gibt der Arzt kein OK.
Hat man die beiden Punkte erfüllt, kann man auf Kreisebene an mehreren Wochenenden eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger absolvieren. Auf dem Lehrgang wird schnell klar, warum die Untersuchung notwendig ist und alle 3 Jahre wiederholt werden muss.
Jeder ausgebildete Atemschutzgeräteträger muss einmal im Jahr einen Einsatz unter Atemschutz oder zumindest eine Einsatzübung unter Atemschutz nachweisen. Weiterhin muss er einmal im Jahr zu einer Belastungsübung z.B. im Feuerwehrhauptstützpunkt Groß-Gerau, antreten. Auch die Theorie in Form einer Unterweisung muss jährlich nachgewiesen werden.

Eine sehr interessante Weiterbildung ist die sogenannte “heiße Ausbildung”. Diese kann an der Landesfeuerwehrschule in Kassel oder in einer mobilen Brandsimulationsanlage  (Fire Dragon) der Firma Dräger absolviert werden. Hier können verschiedene Szenarien dargestellt werden. Das kontrollierte Feuer in der Anlage reagiert auf falsches Verhalten der Feuerwehrmänner, auch die Temperatur liegt im Bereich eines echten Brandes. Sehr beeindrucken für “Neulinge” ist der simulierte Flaschover (“Rauchgasdurchzündung”), wenn eine “Feuerwalze” unter der Decke heranrollt.

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